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Unter www.noe.gv.at/buergerbegutachtung finden Sie alle Entwürfe von Gesetzen und Verordnungen, die derzeit begutachtet werden können. Bis zum angegebenen Datum kann eine Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf abgegeben werden. Nach Ablauf der Begutachtungsfrist sind die Entwürfe im Internet nicht mehr sichtbar. Ein Gesetzesentwurf wird nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens in den Landtag eingebracht.
Sie können beim BMI für registrierte Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgegeben. Personen, die in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind, können für die genannten Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgeben. Die Abgabe einer Unterstützungserklärung ist in jeder österreichischen Gemeinde zu den Amtsstunden oder online unter www.bmi.gv.at/411 möglich.
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